Pressemitteilung des dbb Hessen 05/2018 vom 14.03.2018

Im ersten von drei anhängigen Verfahren des dbb Hessen gegen die hessische Beamtenbesoldung hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die Klage zurückgewiesen. Wie der Landesvorsitzende Heini Schmitt in Frankfurt dazu feststellt, liegt noch keine schriftliche Begründung vor. “Wir warten ab bis uns die Entscheidungsgründe vorliegen. Erst dann können wir zusammen mit dem Kläger seriös entscheiden, wie es weitergeht.” Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.

Schmitt verweist darauf, dass noch zwei weitere Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in Wiesbaden und Darmstadt anhängig sind. Der dbb Hessen hatte sich auf diese drei Klagen verständigt, nachdem die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Koalitionsvertrag Anfang 2014 festgelegt hatten, dass die Beamten in Hessen 2015 eine Nullrunde und Einschnitte bei der Beihilfe sowie eine Deckelung der Besoldungsanpassung auf 1,0 Prozent ab 2016 hinnehmen sollten.

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