… auf jeden Fall rechtzeitig! Dein Arbeitgeber bzw. Dienstherr in Hessen braucht Deinen schriftlichen Antrag mindestens sechs Wochen vorher. In den Nachbar-Bundesländern kann es hierzu eigene anderslautende Regelungen geben. Zu Deinem Antrag gehören:

  • Die Anmeldebestätigung von uns,
  • der Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung (wird auch von uns versendet)
  • und falls erforderlich das anerkannte Programm der Veranstaltung.

Dein(e) Vorgesetzte(r) muss innerhalb von drei Wochen schriftlich auf Deinen Antrag reagieren, ansonsten gilt die Freistellung als erteilt. Im Anschluss an eine Veranstaltung musst du eine Teilnahmebestätigung, welche wir Euch am Ende eines Seminars aushändigen, vorlegen.