Am 11. Juli 2017 hat das Bundesverfassungsgericht seine abschließende Entscheidung über das Tarifeinheitsgesetz (TEG) getroffen. Dieses Thema hat den dbb in den vergangenen Monaten sehr beschäftigt. Nach dem Urteil aus Karlsruhe ist klar, dass dieses Gesetz noch länger auf der Tagesordnung bleiben wird als angenommen und erhofft. Denn das Gericht erklärte die Regelungen des TEG für weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar. Damit wird sich die Konkurrenzsituation zwischen den Gewerkschaften weiter verschärfen…

„Folgt man nun dem Bundesverfassungsgericht, dann lässt sich aus Sicht des Ersten Senats das Tarifeinheitsgesetz mit einigen Änderungen durch den Gesetzgeber, enge Auslegung und vielfache Einbindung der Arbeitsgerichte verfassungskonform umgestalten“, sagte Dauderstädt unmittelbar nach der Urteilsverkündung. „Dem mag man folgen oder nicht. Leider jedoch werden die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Änderungen und Ergänzungen das Gesetz kaum praktikabler machen. Auf die Arbeitsgerichte kommen enorme Belastungen zu. Das Gericht hat erkannt, dass das TEG keine Vorkehrung dafür trifft, die Interessen der Minderheitsgewerkschaften zu wahren. Hier verpflichtet Karlsruhe den Gesetzgeber, dies bis zum 31. Dezember 2018 zu korrigieren.“ Pressemeldung dbb Bund

Aufgrund der vielschichtigen und derzeit noch nicht absehbaren Auswirkungen des Gesetzes auf Tarifautonomie und die Koalitionsfreiheit des Einzelnen haben wir informative Publikationen zusammengetragen und auf unserer Infoseite hinterlegt. Der dbb hat extra für dieses Thema eine besondere Rubrik auf seiner Webseite eingerichtet. Wir halten euch auf dem Laufenden!