Das hessische Beamtenrecht wurde durch das 2. Dienstrechtsmodernisierungsgesetz (2. DRModG) umfassend reformiert. Die neuen Regelungen sind zum 1. März 2014 in Kraft getreten. Betroffen sind u.a. das allgemeine Beamtenrecht, das Laufbahnrecht und das Besoldungs- und Versorgungsrecht. Die dbb jugend hessen gibt im Folgenden einen kompakten Überblick zu den Änderungen.

Allgemeines Beamtenrecht

  • Normierung der gesetzlichen Beurteilung
  • Teilzeitanspruch von Beamten/Beamtinnen auf Widerruf aus familiären Gründen
  • Verminderte Teilzeittätigkeit auf  17 Jahre angehoben
  • Beurlaubung aus familiären Gründen künftig 14 Jahre möglich

Laufbahnrecht

  • Abschaffung des „einfachen Dienstes“
  • Reduzierung auf Laufbahngruppen des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes

Besoldungsrecht

  • Grundgehalt wird künftig nach Stufen bemessen
  • Anhalten des Stufeneinstiegs ist nicht mehr vorgesehen
  • Sonderurlaub (bis zu 3 Tagen) kann künftig als Leistungskomponente gewährt werden
  • Die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens vorhandenen Beamtinnen und Beamten der A-, B- und R-Besoldung werden durch ein gesondertes Besoldungs- und Versorgungsüberleitungsgesetz (HBesVÜG) in die neuen Tabellen übergeleitet.

Versorgungsrecht

  • Einschränkung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit nach Vollendung des 17. Lebensjahres entfällt.
  • Neuregelung der Mitnahmefähigkeit von Versorgungsansprüchen; „Altersgeld“
  • Umstellung der Besoldungstabelle auf Erfahrungszeiten gilt auch für Versorgungsempfänger (nach derzeitigem Sachstand wird die Hessische Bezügestelle jedem Beamten einen Bescheid zustellen, aus dem individuell erkennbar ist, wie er in das neue System übergeleitet wird)


Mehr Informationen rund um die Änderungen und die entsprechenden Gesetzte gibt’s hier:

DBB-Hessen Nachrichten 1/2014
Informationen der hessischen Bezügestelle
Hessisches Beamtengesetz (HBG)
Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG)
Zweites Dienstrechtsmodernisierungsgesetz – 2. DRModG