Unser dbb jugend hessen-Vorsitzender Martin Walter nahm am 07.03.2013 an der 88. Sitzung des Innenausschusses des Hessischen Landtages zur öffentlichen mündlichen Anhörung zum Entwurf über das 2. Dienstrechtsmodernisierungsgesetz teil. Er unterstützte dabei den dbb Hessen-Vorsitzenden Walter Spieß und seine Stellvertreterin Ute Wiegand-Fleischhacker bei ihren Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf in Fragen die Jugend in Hessen betreffend.

In seiner ausführlichen Stellungnahme hob Kollege Spieß die grundsätzlich positive Einschätzung des dbb Hessen über den Gesetzesentwurf hervor. Beispielhaft für durch den dbb Hessen unterstützten Neuregelungen seien genannt: Vereinheitlichung des Beurteilungswesens, geplante Verbesserungen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Anhebung des Eingangsamtes im mittleren Dienst, die neue Struktur der Besoldungsstabelle A (welche dann AGG-konform aufgestellt werden soll und in welcher das Anfangsgrundgehalt nicht abgesenkt, sondern moderat angehoben wird) und die Mitnahme von Versorgungsansprüchen beim Verlassen der Verwaltung durch Gewährung von Altersgeld. Trotzdem gab es auch Punkte, die dem dbb Hessen negativ aufstießen: keine Abkehr von der 42-Stunden-Woche und kein Einbau von Stellenzulage oder Sonderzahlung in die neue Besoldungstabelle

Aus Sicht der Jugend im öffentlichen Dienst in Hessen bewerten wir folgende Neuerungen positiv:

  • Die moderate Anhebung der Eingangsbesoldung vor dem Hintergrund der Gewinnung von qualifiziertem Nachwuchs
  • Aufgabe von Nichtberücksichtigung von ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres (keine Kürzung bei Anrechnung ruhegehaltsfähiger Dienstzeiten)
  • Erhalt der Anrechnung von Ausbildungszeiten; Zeiten einer Fachschul- und Hochschulausbildung werden weiterhin bis zu drei Jahren angerechnet.
  • Eröffnung des Zugangs zu einer Laufbahn für alle verwandten und gleichwertigen Ausbildungen im Rahmen des neuen Laufbahnrechts; die dbb jugend hessen unterstützt den Grundsatz, in Bereichen, in denen der öffentliche Dienst ausbildet, Laufbahnbewerbern mit Vorbereitungsdienst den Vorrang zu geben. Jedoch rückt unserer Einschätzung nach bei der Gewinnung der schlauen Köpfe dieses Landes die weitere Möglichkeit, auch Einstellungen von qualifizierten Laufbahnbewerbern ohne Vorbereitungsdienst vorzunehmen, zunehmend in den Fokus! Laufbahnschranken zwischen den drei verbleibenden Laufbahngruppen (mittlerer, gehobener und höherer Dienst) müssen nicht aufgebaut, sondern abgebaut werden. Auch im Hinblick auf die Einordnung der neuen Bildungsabschlüsse Master und Bachelor bedarf die Laufbahnreform noch einer genaueren Justierung.
  • Die Anhebung des Anfangsgrundgehaltes in der Besoldungstabelle A
  • Die Besitzstandswahrung bei der Überleitung in die neue Gehaltsstruktur der Tabelle A

Weniger positiv und damit absolut ausbaufähig schätzt die dbb jugend hessen den Verzicht auf den Einbau von allgemeiner Stellenzulage und Sonderzahlungen in die neue Besoldungstabelle A ein. Hier wäre eine ähnliche Linie wie sie der Bund fährt wünschenswert!

Dbb Hessen-Kollege Walter Spieß nennt in seiner Stellungnahme einen Satz, welcher ganz klar uns, der dbb jugend hessen, aus der Seele spricht: „Steigern sie die Attraktivität des öffentlichen Dienstes, damit eine Schwächung dessen ausbleibt!“. Es bleibt spannend, welchen Weg das 2. Dienstrechtsmodernisierungsgesetz weiter gehen wird.