Allgemeine Teilnahmebedingungen für Bildungsurlaubsveranstaltungen, Seminare, Schulungen, internationale Jugendbegegnungen und sonstige Veranstaltungen der dbb jugend hessen, Europa-Allee 103, 60486 Frankfurt am Main, Telefon: 0 69/28 14 10 (gültig ab 01. Januar 2021).

1. ALLGEMEINES
Wir bemühen uns, dir einen angenehmen Reiseverlauf und Aufenthalt zu vermitteln. Wir hoffen, dich zufrieden zu stellen, damit du uns auch in Zukunft dein Vertrauen schenkst. Deshalb gelten folgende Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen dir und der dbb jugend hessen regeln.

2. ANMELDUNG
Die Anmeldung bitten wir nur schriftlich, nach Möglichkeit mit unserem Anmeldevordruck, vorzunehmen. Mit dieser Anmeldung bietest du uns, der dbb jugend hessen, den Abschluss eines Vertrages aufgrund der in unserer Ausschreibung genannten bindenden Leistungsbeschreibung und Preise unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen verbindlich an.
Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung der dbb jugend hessen zustande. Weicht der Inhalt dieser Bestätigung von dem Inhalt des Angebotes ab, dann hast du das Recht, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Bestätigung zurückzutreten.

3. TEILNEHMERBEITRÄGE
Nachdem feststeht, dass die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist und die gebuchte Veranstaltung durchgeführt wird, gehen dir umgehend, spätestens jedoch 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Reiseunterlagen (Sicherungsschein, Teilnahmebescheinigung zur Erlangung der Dienst- /Arbeitsbefreiung) zu.
Der im Anschreiben genannte Teilnahmebeitrag ist innerhalb einer Woche nach Erhalt der Unterlagen, spätestens zu dem genannten Termin, auf das angegebene Konto zu überweisen.
Bei Nichteinhaltung dieser Frist kann die dbb jugend hessen von dem Vertrag zurücktreten und ggf. Schadensersatz verlangen.

4. LEISTUNGEN
Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in unserer Ausschreibung sowie aus den möglichen Bezug nehmenden Abweichungen der Anmeldebestätigung. Sofern Teilnehmende auf eine von uns gebuchte Unterkunft, Verpflegung oder Beförderung ganz oder teilweise verzichten, erfolgt keine Rückerstattung entsprechender Kosten.

5. RÜCKTRITT
Abmeldungen von den Veranstaltungen müssen schriftlich erfolgen und sind bis sechs Wochen vor dem ersten Seminartag kostenfrei. Bei Abmeldungen,

  • die bis 30 Tage vor dem ersten Seminartag eingehen, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 % des Teilnahmebeitrags erhoben.
  • die bis 20 Tage vor dem ersten Seminartag eingehen, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40 % des Teilnahmebeitrags erhoben.
  • die bis 10 Tage vor dem ersten Seminartag eingehen, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % des Teilnahmebeitrags erhoben.
  • die weniger als 10 Tage vor dem ersten Seminartag eingehen, ist der volle Teilnahmebeitrag zu entrichten.

Wird die Reise oder Veranstaltung nicht angetreten und ist kein Rücktritt erfolgt, so ist der volle Teilnahmebeitrag zu entrichten. Es ist gleichgültig, ob der Rücktritt aus persönlichen oder anderweitigen Gründen erfolgt.
Dem bzw. der Teilnehmer*in steht jedoch das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Scha-den nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Wird eine Ersatzvertrtung von Seiten der oder des Rücktretenden gestellt bzw. aus den Reihen der noch zu berücksichtigenden Interessent*innen gefunden, so erfolgt die Rückzahlung eventuell geleisteter Zahlungen abzüglich Euro 20,- Verwaltungskostenpauschale. Sofern keine Zahlung durch die oder den Rücktretenden erfolgte, wird die Verwaltungskostenpauschale gesondert in Rechnung gestellt.

6. ABSAGE DER VERANSTALTUNG
Die dbb jugend hessen kann Veranstaltungen absagen. Die Absage wird spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen (Ausnahme: Tagesveranstaltungen). In diesem Fall erfolgt die Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ansprüche an den Veranstalter sind ausgeschlossen.

7. VERSICHERUNGEN
Der oder die Teilnehmer*in hat für den eigenen Versicherungsschutz selbst Sorge zu tragen.
Wir empfehlen, eine Reiserücktrittkostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.

8. HAFTUNG
Die dbb jugend hessen haftet für schuldhaftes Verhalten bei den folgenden Tätigkeiten:

  • Auswahl der Leistungsträger und Überprüfung der Leistungen
  • Zusammenstellung der Einzelleistungen,
  • Beschreibung der Leistungen in der Ausschreibung,
  • Bearbeitung der Reiseanmeldung,
  • Organisation, Reservierung und Zurverfügungstellung der Leistungen gemäß der bestätigten Anmeldung,
  • Ausstellung und Absendung der Reiseunterlagen.

Für mangelhafte Leistungen der einzelnen Leistungsträger wie z.B. Beförderungsunternehmen oder Hoteliers ist eine Haftung der dbb jugend hessen ausgeschlossen.
Im Übrigen bleibt die Haftung der vermittelnden Organisation bzw. des Leistungsträger unberührt. Bei Beeinträchtigung oder Ausfall der Reise oder einzelner Teilleistungen durch höhere Gewalt oder sonstige von der dbb jugend hessen nicht zu vertretenden, haftet die dbb jugend hessen nicht. In solchen Fällen entstehende Mehrkosten gehen ausschließlich zu Lasten der Teilnehmenden. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von der dbb jugend hessen und den Teilnehmenden je zur Hälfte zu tragen.

9. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des dreifachen Teilnehmerbeitrages beschränkt, soweit ein Schaden der oder des Teilnehmenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter oder das Verschulden eines Leistungsträgers herbeigeführt wurde. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Eintritt des Schadens bei der oder dem Teilnehmenden lediglich durch leichte Fahrlässigkeit des Leistungsträgers oder durch unerlaubte Handlung eines Leistungsträgers bei Gelegenheit der Vertragserfüllung verursacht wurde.

10. MITWIRKUNGPFLICHT, BEANSTANDUNGEN
Jeder Teilnehmende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen, um somit entstehende Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich an Ort und Stelle bei der von uns eingesetzten Leitung geltend zu machen. Die Leitung ist ausdrücklich beauftragt, für die Behebung der beanstandeten Mängel zu sorgen.
Kommt ein Teilnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, stehen ihm weitergehende Haftungsansprüche nicht zu. Die Leitung ist jedoch nicht befugt, für die Veranstalter irgendwelche rechtsverbindlichen Erklärungen abzugeben.

11. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
Bei berechtigten Beanstandungen müssen etwaige Ansprüche spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Beendigungsdatum beim Veranstalter schriftlich geltend gemacht werden. Für die Einhaltung der Frist ist der Posteingang beim Veranstalter maßgebend. Sämtliche Ansprüche, aus dem Vertrag, die der oder dem Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung der Veranstaltung gegen den Veranstalter zustehen, verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Beendigungsdatum.

12. DEVISEN-, PASS-, ZOLL- und GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
Bei allen Reisen sind die Teilnehmenden verpflichtet, die jeweils gültigen Pass-, Visa, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen des Gastlandes einzuhalten. Über diese Bestimmungen werden alle Teilnehmenden von der dbb jugend hessen besonders unterrichtet. Die eventuelle Besorgung von Visa und Devisen durch die dbb jugend hessen enthebt den Teilnehmer nicht von seiner persönlichen Verantwortung.
Wird ein Teilnehmer wegen Verletzung der Einreisebestimmungen beim Grenzübertritt zurückgewiesen, so haftet die dbb jugend hessen ihrerseits nicht. Anderweitige Ansprüche des Teilnehmers sind ebenfalls ausgeschlossen.
Die Rücktrittkosten und die der dbb jugend hessen entstehenden Ausfallkosten gehen ausschließlich zu Lasten des Teilnehmers.

13. GRUPPENBUCHUNGEN
Buchungen durch Gruppen (Ausbildungslehrgänge o. ä.) für ein komplettes Seminar oder zu zusätzlichen organisierten Terminen unterliegen gesonderten Reisebedingungen.

14. DATENSCHUTZ
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erklären die Teilnehmenden ihr Einverständnis zur Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten. Beides erfolgt in erster Linie durch die dbb jugend hessen unter Beachtung der EU DSGVO und des BDSG (neu). Externe Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO werden nur im Einzelfall (etwa im Rahmen der Buchhaltung) und nur dann eingeschaltet, wenn sie hinreichend Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der EU DSGVO erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet ist.
Die Daten der Teilnehmenden werden zu Abrechnungs- und Abwicklungszwecken in Form von Namen, privater und/oder dienstlicher Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse, Alter, Gewerkschaftsmitgliedschaft und Rechnungsanschrift gespeichert. Um eine optimale inhaltliche Vorbereitung der Referent*innen und einen Austausch der Teilnehmenden untereinander zu ermöglichen, werden bei Bedarf Name, Institution, Emailadresse und Tele-fonnummer an die Referent*innen bzw. andere Teilnehmende (also an einen geschlossenen Kreis) weitergegeben.
Die erhobenen Daten werden darüber hinaus zu Zwecken der Information über weitere Angebote der dbb jugend hessen genutzt, insbesondere in Form von E-Mails. Der Teilnehmenden haben die Möglichkeit, dieser Nutzung zu widersprechen und werden dann aus den ent-sprechenden Verteilern gestrichen. Alle weiteren Rechte nach Kapitel 3 der EU DSGVO bleiben unberührt.

15. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand für die Veranstaltungen der dbb jugend hessen ist Frankfurt am Main.