Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des Landes Hessen konnten nach einer langen Verhandlung am gestrigen Vormittag erfolgreich abgeschlossen werden.

Im Gesamtvolumen führt das Tarifergebnis in den kommenden 24 Monaten durchschnittlich zu einer Einkommenserhöhung von 4,87 Prozent.

Die Tarifparteien einigten sich dabei auf eine lineare Gehaltssteigerung ab dem 01. März 2015 um 2 %. Ab dem 01. April 2016 steigen die Gehälter um 2,4 % – in dieser zweiten Anpassung aber mindestens um 80 € bis einschließlich der Entgeltgruppe 9.

Die Arbeitnehmerumlagen zur Zusatzversorgung und –beiträge erhöhen sich analog der Regelung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ab dem 1. Juli 2015 um 0,2 Prozentpunkte auf 1,61 % und zum 1. Juli 2016 und 2017 jeweils um weitere 0,1 Prozentpunkte auf 1,81 %.

Gerechte Entgeltsteigerungen für Auszubildende
Die Entgelte für Auszubildende werden rückwirkend ab dem 01. März 2015 um 30 €, sowie zum 01. April 2016 um weitere 30 € angehoben.

Für Auszubildende werden zukünftig 28 Urlaubstage pro Jahr gewährt.

Die bestehende Übernahmeregelung wird für die Laufzeit des Tarifvertrages verlängert. Das bedeutet, dass Auszubildende nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für die Dauer von 12 Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, sofern nicht im Einzelfall personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen.

Stärkung des Ehrenamtes
Für Beschäftigte, die ihre ehrenamtliche Tätigkeit zum Beispiel durch den Besitz einer Ehrenamtscard des Landes Hessen oder Jugendleiterkarte nachweisen, besteht ab dem Kalenderjahr 2016 der Anspruch auf einen zusätzlichen Tag Freizeitausgleich.

Der Tarifvertrag tritt zum März 2015 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2016. Den gesamten Abschluss sowie die aktuellen Entgelttabellen findet ihr hier.

„Der Tarifabschluss stellt insbesondere für Auszubildende einen Reallohnzuwachs dar. Außerdem haben wir mit diesem Ergebnis den Anschluss an die TD-L halten können“ so der stellvertretende Vorsitzende der dbb jugend hessen Stefan Schmidt im Anschluss an die Tarifeinigung.
“Die Anhebung des Urlaubsanspruches ist begrüßenswert. Auch Auszubildende brauchen angemessene Erholungsphasen. Die Verlängerung der bisher bestehenden Übernahmeregelung des § 19 TVA-H bis zum 31. Dezember 2016 ist aus Sicht der dbb jugend hessen nur ein Kompromiss. Gerade junge Menschen brauchen eine gewisse Planungssicherheit für ihre berufliche Zukunft. Das Land Hessen hätte hier durch eine Entfristung der Übernahmeverträge eine Vorreiterposition als Arbeitgeber aus dem Öffentlichen Sektor einnehmen können!“ so Schmidt. „Die Stärkung des Ehrenamtes durch einen Tag Freizeitausgleich für dieses wichtige Engagement ist ein Schritt in die richtige Richtung und honoriert den zusätzlichen Einsatz, den Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in ihrer Freizeit und ohne Entgelt für das gesamtgesellschaftliche Allgemeinwohl entrichten. Dieser insgesamt faire Tarifabschluss sollte nun, wie in anderen Bundesländern bereits beschlossen, direkt auf die verbeamteten Bediensteten übertragen werden.“