Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Urteil vom 12.06.2018 entschieden, dass ein Streikverbot für Beamtinnen und Beamte verfassungsgemäß ist und hat damit die Rechtsauffassung des dbb bestätigt. Das BVerfG beziechnete das Streikverbot des Art. 33 Abs. 5 GG insoweit als eigenständiges, systemnotwendiges und damit fundamentales Strukturprinzip des Berufsbeamtentums.

Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach äußerte sich unmittelbar nach Bekanntgabe der Entscheidung in Karlsruhe: “Die Verfassung garantiert mit dem Berufsbeamtentum und seinen Grundsätzen in einem ausbalancierten Verhältnis von Rechten und Pflichten ganz bewusst einen streikfreien Raum, in dem eine ständige staatliche Aufgaenerledigung sichergestellt wird. Dazu steht der dbb uneingeschränkt.”Auch Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, begrüßte das Urteil: “Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass es erstens am Status des Berufsbeamtentums als einem Charakteristikum unserer Staatsorganisation nicht zu rütteln gibt, und dieser zweitens aufgrund seiner differenzierten Ausgestaltung nicht gegen europäisches Recht verstößt.”

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