Infos für Beamtinnen / Beamte

Pressemitteilung des dbb Hessen 05/2018 vom 14.03.2018

Im ersten von drei anhängigen Verfahren des dbb Hessen gegen die hessische Beamtenbesoldung hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die Klage zurückgewiesen. Wie der Landesvorsitzende Heini Schmitt in Frankfurt dazu feststellt, liegt noch keine schriftliche Begründung vor. “Wir warten ab bis uns die Entscheidungsgründe vorliegen. Erst dann können wir zusammen mit dem Kläger seriös entscheiden, wie es weitergeht.” Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.

Schmitt verweist darauf, dass noch zwei weitere Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in Wiesbaden und Darmstadt anhängig sind. Der dbb Hessen hatte sich auf diese drei Klagen verständigt, nachdem die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Koalitionsvertrag Anfang 2014 festgelegt hatten, dass die Beamten in Hessen 2015 eine Nullrunde und Einschnitte bei der Beihilfe sowie eine Deckelung der Besoldungsanpassung auf 1,0 Prozent ab 2016 hinnehmen sollten.

Hier können Sie die gesamte Pressemitteilung des dbb hessen nachlesen.

Beamte und Streik?

Pressemitteilung des dbb beamtenbundes und tarifunion vom 12.06.2018

Bundesverfassungsgericht entscheidet über Lehrerstreik-Fälle
Beamtenstatus und Streikrecht nicht vereinbar

Der dbb beamtenbund und tarifunion hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum beamtenrechtlichen Streikverbot ausdrücklich begrüßt. Beamtenstatus und Streikrecht sind grundsätzlich nicht miteinander vereinbar, urteilte der Zweite Senat des Gerichts unter Vorsitz von Präsident Prof. Dr. Andreas Voßkuhle am 12. Juni 2018 in Karlsruhe.

„Mit seiner Entscheidung hat das oberste deutsche Gericht unsere Rechtsauffassung zum Beamtenstatus einhundertprozentig bestätigt“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach unmittelbar nach Bekanntgabe der Entscheidung in Karlsruhe. „Die Verfassung garantiert mit dem Berufsbeamtentum und seinen Grundsätzen in einem ausbalancierten Verhältnis von Rechten und Pflichten ganz bewusst einen streikfreien Raum, in dem eine ständige staatliche Aufgabenerledigung sichergestellt wird. Dazu steht der dbb uneingeschränkt. Verlässlichkeit und Neutralität der Leistungen des Staates sind in der Bundesrepublik Deutschland über den Beamtenstatus abgesichert. Nur dieser Status garantiert einen in wesentlichen Aufgabenfeldern streikfreien öffentlichen Dienst, auf den sich die Menschen Tag für Tag, rund um die Uhr und jahrein, jahraus verlassen können“, so der dbb Chef. Silberbach kritisierte erneut die Argumentation der Beschwerdeführer – vier verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer, die aufgrund ihrer Teilnahme an Streiks disziplinarrechtlich belangt worden waren –, ihnen werde mit dem Streikrecht ein Menschenrecht im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention genommen. „Gerade deshalb gibt es zwei Beschäftigtengruppen: Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes haben überall, das ist anders als vielfach in Europa, das volle Streikrecht. Beamte haben dafür ein anderes, aber ebenfalls in sich ausgewogenes System – etwa die Zusage vom Staat, dass dieser lebenslang die Verantwortung für ihre materielle Absicherung übernimmt. Auf diese Weise dient das Beamtenverhältnis dem Wohl des Landes und der Allgemeinheit, der Sicherung des Rechtsstaats und der Demokratie, und es steht vollkommen im Einklang mit europäischem Recht“, machte Silberbach deutlich.

Auch Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, begrüßte das Urteil. „Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass es erstens am Status des Berufsbeamtentums als einem Charakteristikum unserer Staatsorganisation nichts zu rütteln gibt, und dieser zweitens aufgrund seiner differenzierten Ausgestaltung nicht gegen europäisches Recht verstößt.“ Mit Blick auf die in Karlsruhe verhandelten Fälle streikender Lehrer sagte Schäfer: „Wer die Schulpflicht gesetzlich verankert, muss auch dafür sorgen, dass Unterricht stattfindet. Der Beamtenstatus und das ihm innewohnende Streikverbot für Lehrkräfte sind daher unabdingbar, da sind sich dbb und die unter seinem Dach organisierten Lehrergewerkschaften vollkommen einig. Schüler und Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass die Wissensvermittlung an Schulen jederzeit verlässlich stattfindet.“

Was bedeutet Verbeamtung? Was ändert sich? Und was ist zu beachten?

Infos unter: http://www.debeka.de/verbeamtung

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Infos für Tarifbeschäftigte

Infos zum Tarifeinheitsgesetz

Am 11. Juli 2017 hat das Bundesverfassungsgericht seine abschließende Entscheidung über das Tarifeinheitsgesetz (TEG) getroffen. Das Gericht erklärte die Regelungen des TEG für weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar. Damit wird sich die Konkurrenzsituation zwischen den Gewerkschaften weiter verschärfen… Aufgrund der vielschichtigen und derzeit noch nicht absehbaren Auswirkungen des Gesetzes auf Tarifautonomie und die Koalitionsfreiheit des Einzelnen haben wir informative Publikationen zusammengetragen und hier für euch zum Download hinterlegt.

Flugblatt Tarifeinheitsgesetz 2017 Nr1 dbb
Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht

Gesetzesbewertung durch den dbb
dbb Hessen Nachrichten

Hier geht es zur Sonderseite des dbb zum Thema Tarifeinheitsgesetz.