Mögliche Nachzahlungsansprüche sichern: EuGH-Urteil zu der nach dem Lebensalter gestaffelten Grundvergütung des BAT im Tarifbereich und eventuelle Folgen für den Beamtenbereich
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 08. September 2011 (Az. C-298/10) entschieden, dass das Verbot der Altersdiskriminierung einer in einem Tarifvertrag vorgesehenen Bemessung der Grundvergütung nach dem Lebensalter entgegen steht. Auswirkungen auf die hessische Besoldungstabelle - insbesondere hinsichtlich der bestehenden Lebensaltersstufen - sind nicht auszuschließen. Um eventuell bestehende Nachzahlungsansprüche zu sichern, empfiehlt die dbbj hessen allen Betroffenen einen entsprechenden Antrag noch in diesem Kalenderjahr zu stellen.
Dieser Antrag könnte folgende Inhalte aufweisen:
- Formloser Einzelantrag (Betroffene stellen einen formlosen Antrag für sich selbst)
- Empfänger ist die personalverwaltende Stelle (ggf. über die Geschäftsstelle der eigenen Dienststelle)
- Bezug auf das EuGH-Urteil vom 08. September 2011 (Az. C-298/10)
- Bezug auf das BAG-Urteil vom 10. November 2011 (Az. 6 AZR 481/09)
- Der Antrag könnte als Geltendmachung von eventuellen Nachzahlungsansprüchen formuliert werden
Die dbbj hessen führt keine Rechtsberatung durch.
Alle Angaben sind freibleibend und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Rechtsschutzanfragen sind an den zuständigen Fachverband zu richten.






