Tarifabschluss in Hessen erfolgt!

In der Nacht vom 4. auf den 5. April erfolgte der Durchbruch bei den Tarifverhandlungen in Hessen. Als Unterhändler der Landesjugendleitung war der Diplom-Finanzwirt Stefan Schmidt vor Ort im hessischen Innenministerium. Die Eckdaten der Einigung mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2012 sind:

  • 1,5 % Entgelterhöhung ab 1.4. 2011
  • 2,6 % Entgelterhöhung ab 1.3.2012
  • Einmalzahlung für Beschäftigte 360 € - für Auszubildende 120 €
  • Abschlussprämie für Auszubildende (abhängig der Abschlussnote!)
  • Übernahmegarantie für Auszubildende, mit Abschlussnote gut und sehr gut

Auf einen Sockelbetrag - wie im Tarifabschluss mit der TdL ausgehandelt - wurde in Hessen verzichtet. Dafür wurde eine prozentuale Entgelterhöhung im Jahr 2012 erkämpft, die besser ausfällt als im Abschluss mit der TdL. Unterm Strich wird somit eine nachhaltigere Wirkung erreicht als es bei einer Einmalzahlung der Fall gewesen wäre.

Auszubildende, die ihren Abschluss mit gut oder sehr gut absolvieren, haben in Zukunft einen Anspruch auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis mit dem Land Hessen. Voraussetzung dafür ist eine landesweite Mobilität.

Für Auszubildende, die ihrer Ausbildung im Jahr 2011 beginnen, wird nach Abschluss der Ausbildung eine Abschlussprämie gezahlt. Diese Prämie staffelt sich in drei Kategorien:

  • 500 € für die Abschlussnote sehr gut oder gut
  • 400 € für die Abschlussnote befriedigend
  • 300 € für die Abschlussnote ausreichend.

"Die dbbj hessen begrüßt zwar die erkämpfte Übernahmegarantie, fordert aber weiterhin die Übernahme aller Auszubildenden, nach bestandener Abschlussprüfung. Fehlende Entbürokratisierung, Überalterung der Verwaltung und der Wettkampf mit der freien Wirtschaft um Nachwuchsgewinnung müssen den Arbeitgeber zum Umdenken bewegen. Investitionen in die Jugend sind Zukunftsinvestitionen. In der heutigen Zeit ist dies wichtiger denn je", so Schmidt nach Ende der Verhandlungsrunde in Wiesbaden.

Die dbbj hessen fordert die Landesregierung auf, das Tarifergebnis zeitnah und inhaltsgleich auf die Landesbeamten zu übertragen.